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BGH, 30.11.2021 - 1 StR 426/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 256 ZPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern
- rechtsportal.de
Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 14.06.2021 - 3 KLs 330 Js 21791/20
- BGH, 30.11.2021 - 1 StR 426/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)
Auszug aus BGH, 30.11.2021 - 1 StR 426/21
Damit aber verbleibt im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes für eine gesonderte Feststellung einer Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden kein Raum, zumal die Bezifferung des dem Grunde nach ausgeurteilten Schmerzensgeldanspruchs dem Betragsverfahren vorbehalten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1 Rn. 6 mwN).
- BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23
Keine Feststellung der weiteren Ersatzpflicht im Adhäsionsverfahren neben einem …
Damit aber verbleibt im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes für eine gesonderte Feststellung einer Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden kein Raum, zumal die Bezifferung des dem Grunde nach ausgeurteilten Schmerzensgeldanspruchs dem Betragsverfahren vorbehalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2021, 1 StR 426/21, zitiert nach juris).